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Oldtimerversicherung

Redaktion abaxa.net am 16. Mai 2010 – 20:39Keine Kommentare

Halter von Oldtimern haben ein schönes und teures Hobby. Der Oldtimer möchte gepflegt und geschont werden, damit er noch möglichst viele Jahre hält. Bei der Autoversicherung zählt ein Auto ab einem Alter von 25 Jahren als Oldtimer. Motorräder sind ab einem Alter von 30 Jahren zu den Oldies zu zählen. Bei der Zulassung des Oldtimers muss die Versicherung nachgewiesen werden.

Wer sich für eine Oldtimer-Versicherung entscheidet muss nachweisen, dass er ein anderes Auto im Alltag fährt und dieses auch ordnungsgemäß zugelassen ist.

Für die richtige Oldtimerversicherung ist eine etwas aufwändigere Suche nötig als bei der Versicherung normaler KFZ

Für die richtige Oldtimerversicherung ist eine etwas aufwändigere Suche nötig als bei der Versicherung normaler KFZ

Bei der Zulassung muss der Oldtimer sehr gut erhalten sein und noch möglichst alle Originalteile besitzen. Er darf wenig gefahren werden, deshalb ist ein zweites Auto für den Alltag unumgänglich. Wenn dieses auch noch bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert ist, sind Vergünstigungen möglich. Die meisten Versicherer möchten vor Abschluss eine Wertschätzung des Autos wenn es den Wert von 7500 Euro übersteigt. Dazu wird von einem externen Gutachter ein Gutachten erstellt. Benötigt wird ein solches Gutachten vor allem beim Abschluss einer Kaskoversicherung, welche in einem Schadensfall die Kosten für eine Reparatur übernimmt, auch bei Eigenverschulden.

Die Versicherungssumme wird nach dem Wert des Autos und der gefahrenen Kilometer berechnet.
Zusammen mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung und einer Oldtimerversicherung kann der Oldtimer rund um versichert werden. Damit sind Schäden innerhalb Europas, Diebstahl, und auch Vandalismus abgesichert.

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