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Krankenversicherung für Ausländer

Redaktion abaxa.net am 25. Mai 2010 – 10:06Keine Kommentare

Wer als Ausländer vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland wohnt ist versicherungspflichtig in der Krankenversicherung. Ausländer erhalten sehr viele verschieden Tarifvarianten und Versicherungsmodelle zur Krankenversicherung. Der Beitrag sowie die Art der Versicherung sind abhängig vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts in Deutschland. Ein Visum muss bei Einreise nach Deutschland vorgewiesen werden. Dieses erhält man generell nur mit einer gültigen Krankenversicherung. Es gelten die allgemeinen sozialrechtlichen Bestimmungen der Bundesregierung, welche für In- und Ausländer bindend sind.

Die Versicherung für Ausländer, die nach Deutschland kommen, soll mindestens den Grundleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Auf diese Leistungen sollte man bestehen vor der Einreise. Damit ist man beim allgemeinen Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus ausreichend abgesichert. Wenn man etwas mehr für seinen Schutz ausgeben möchte, kann man auf Wunsch auch einen Schutz einer privaten Krankenversicherung wählen, welcher Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung beinhaltet. Im Grundschutz sind Medikamente, Heilmittel sowie manchmal auch Hilfsmittel enthalten. Stationäre Aufenthalte mit Behandlungen sind im Grundschutz ebenfalls mit inbegriffen. Der Schutz mit Sonderleistungen liegt weit über den Leistungen der gesetzlichen Kassen.

Zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese beinhaltet verbesserte Leistungen wie z.B. Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und vieles mehr.

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