DKV BestMed 5
Der Tarif BestMed 5 der Deutschen Krankenversicherung ist auch für den Versicherungsnehmer mit höheren Ansprüchen geeignet. Die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer sind wesentliche Bestandteile dieser privaten Krankenversicherung. Für die Behandlung beim Arzt werden die Kosten für ärztliche Leistungen, Kinderwunschbehandlung, Lasik-Operation nach vorheriger Zusage oder die Kosten für einen Heilpraktiker zu 100 % übernommen. Bei Inanspruchnahme einer Alternativmedizin einschließlich der erforderlichen Arzneimittel nach Hufelandverzeichnis werden bis zu einem Gesamtbetrag von 5000 Euro pro Jahr übernommen. Bei einer Zahnarztbehandlung werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnärztliche Leistungen, Zahnprophylaxen und Inlays, so wie für die Kieferorthopädie übernommen. Für Zahnersatz, Zahnkronen oder Implantate werden 80 % bis 90 % übernommen, höchstens jedoch 1000 Euro im ersten Versicherungsjahr, 2000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren, 3000 Euro in den ersten 3 Versicherungsjahren und höchstens 4000 Euro in den ersten 4 Versicherungsjahren. Arznei- und Verbandmittel, große Hilfsgeräte wie beispielsweise Hörgerate, kleinere Hilfsmittel wie beispielsweise Bandagen, sowie Heilmittel und Massagen werden ebenfalls zu 100 % erstattet. Für Sehhilfen werden einschließlich der Brillenfassungen innerhalb von 24 Monaten bis zu 600 Euro geleistet.
Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus werden für allgemeine Krankenhausleistungen, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, für privatärztliche Behandlung und die Expertensuche innerhalb von 5 Tagen bei lebensbedrohlichen und schweren Erkrankungen ebenfalls 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen. Ab dem 92. Tag des Krankenhausaufenthaltes wird sogar eine Beitragsfreistellung angeboten.
Sollte ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt erforderlich sein, erhält der Versicherungsnehmer für maximal 28 Tage und im Turnus von 3 Jahres 30 Euro Tagegeld. Wer sich für eine Professionelle Zahnreinigung bei einem der Kooperationszahnärzte der DKV entscheidet, bekommt hier eine Zuzahlung bis zu 200 Euro. Impfungen oder gezielte Vorsorgeuntersuchungen, die nach gesetzt eingeführten Programmen durchgeführt werden, sind für den Versicherungsnehmer beitragsfrei mitversichert. Bei einem Jahr leistungsfreiem Versicherungsverlauf erhält der Versicherungsnehmer 70 % eines Monatsbeitrages vergütet, bei zwei Jahren 70 % von zwei Monatsbeiträgen, bei drei Jahren 70 % von drei Monatsbeiträgen und bei vier leistungsfreien Jahren erhält er 70 % von vier Monatsbeiträgen. (spb)