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Was ist ein “Anderkonto”?

am 28. November 2011

Der Begriff Anderkonto ist vor allem Rechtsanwälten und Banken bekannt. Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein Treuhandkonto, das bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Ein Anderkonto wird auch Notaranderkonto genannt.

Wie funktoniert so ein Notar-Anderkonto?

Um ein Anderkonto zu eröffnen, muss ein entsprechender Kontoeröffnungsantrag an eine Bank gestellt werden. Allerdings führen nicht alle Banken in Deutschland Anderkonten. Man sollte sich also vor der Kontoeröffnung zunächst bei der ausgesuchten Bank erkundigen, ob diese Form von Treuhandkonten ebenfalls zu ihrem Angebot gehört. Die Bedingungen zur Führung eines Anderkontos müssen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ausdrücklich erwähnt sein. Ein Anderkonto kann von einem Rechtsanwalt, von einem Patentanwalt, von einem Notar, von einem Pastor oder Priester, von einem Steuerberater oder von einem Wirtschaftsprüfer eröffnet werden. Das Anderkonto wird auf den Namen des Antragstellers eröffnet, dieser handelt aber ausschließlich für fremde Rechnung. Dies bedeutet, dass der Kontoinhaber keine eigenen Gelder über das Anderkonto laufen lassen darf und er außerdem die Gelder auf dem Anderkonto treuhänderisch zugunsten der Begünstigten verwaltet. Es ist nicht möglich, eine Pfändung gegen ein Anderkonto zu betreiben. Auch ­die Aufrechnung von Forderungen des kontoführenden Kreditinstituts gegen den Kontoinhaber ­dürfen nicht mit einem Anderkonto verrechnet werden. Stirbt der Kontoinhaber, geht das Guthaben auf einem Anderkonto nicht auf seine Erben über. Auch bei einer Insolvenz des Kontoinhabers darf das Guthaben auf einem Anderkonto nicht mit in die Insolvenzmasse fallen und die Gläubiger des Kontoinhabers dürfen sich nicht an dem Guthaben auf dem Anderkonto bedienen. Die kontoführende Bank ist außerdem verpflichtet, den wirtschaftlich Begünstigten für das Guthaben auf dem Anderkonto in Erfahrung zu bringen. Sie muss ebenfalls darauf achten, dass der Kontoinhaber nicht zu seinen eigenen Gunsten über das Anderkonto verfügt.

Anlässe und Einsatzgebiete von Anderkonten

Anderkonten werden zu unterschiedlichen Anlässen eröffnet. So kommt es zum Beispiel bei Immobiliengeschäften häufig vor, dass im Kaufvertrag vereinbart wird, dass der Kaufpreis für das Haus oder für die Wohnung vom Käufer zunächst auf das Anderkonto eines Notars überwiesen wird. Durch diese Vereinbarung erreicht der Käufer, dass das Immobiliendarlehen schon vor Eintrag der Grundschuld im Grundbuch ausgezahlt werden kann. Auch bei einer Erbschaft werden Anderkonten genutzt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Nachlasspfleger bestimmt wird, der für noch unbekannte Erben handeln soll. Bis dass die Erbenermittlung abgeschlossen ist, legt der Nachlasspfleger die Gelder aus dem Nachlass auf einem Anderkonto an, um sie dann an die ermittelten Erben auszuzahlen. Auch ein Testamentsvollstrecker kann ein Anderkonto nutzen, um zum Beispiel die Gelder von verschiedenen Konten bei unterschiedlichen Banken auf einem Konto zusammenzuziehen, um sie dann an die einzelnen Erben zu verteilen.

Gebühren für die Kontoführung eines Anderkontos

Die kontoführende Bank verlangt in der Regel eine Gebühr für die Kontoführung eines Anderkontos. Außerdem stellt der Kontoinhaber meist eine sogenannte Hebegebühr in Rechnung, die seine Kosten für die Weiterleitung der Gelder auf dem Anderkonto decken soll. Gerade bei einer Immobilienfinanzierung müssen diese Kosten in die Gesamtfinanzierung mit eingerechnet werden und auch bei einer Erbschaft vermindern die berechneten Gebühren die Erbmasse.

© arsdigital.de / Fotolia

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